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Maulwurf im Garten?

Für manche ein Grund zur Freude, andere bekommen Angstschweiß auf der Stirn bei der Vorstellung, ein Maulwurf gräbt sich durch den Garten. Ein wunderschöner, kurzgeschorener grüner Rasen und dann das: Erdhügel über das Grün verteilt! Die Hügel sind der Aushub aus den Gängen, die der Maulwurf gräbt. Sie dienen der Belüftung des komplexen Gangsystems, das er sich zum Überleben gräbt. Diese Hügel sind wohl auch der Grund, warum so viele Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner dem Buddler im schwarzen Gewand nachstellen. Und es ist eben keine Lösung, die Hügel einfach platt zu treten, denn der Maulwurf wird sein Belüftungssystem in Kürze wieder reparieren.

Also sollte man sich über die Hügel auf dem Rasen ärgern?

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Maulwurfhügel

Wir finden, dies ist kein Grund für schlechte Laune, sondern ein Grund zur Freude, denn Maulwürfe bringen angeblich Glück. Und sie sind gut für das Ökosystem Garten.

Maulwürfe sind nützlich im Garten

Zunächst sei einmal festgestellt, dass Maulwürfe sehr nützliche Tiere sind, da sie unteranderem Würmer und Larven (auch von Schädlingen, z.B. Schnecken, Engerlinge, Schnakenlarven) in der Erde vertilgen. Maulwürfe sind nur in “gesunder”, lebendiger Erde zu finden, weil sie nur hier ihre Beute finden. Sie kommen also nur in einer Umgebung vor, die entsprechend genug “Natur” für den Buddler bietet. Also, wenn der Maulwurf kommt, ist es ein Kompliment für den Garten.

Maulwurf12

Maulwürfe lockern darüber hinaus die Erde auf und die Erde des oberirdischen Hügels kann toll als Blumenerde für Töpfe oder Blumenkästen genutzt werden.

Maulwürfe stehen unter Artenschutz

Weiterhin gehört der Maulwurf heute zu den besonders geschützten Tierarten und darf nicht getötet, gejagt oder gefangen werden. Der Maulwurf ist nach der Bundesnaturschutzgesetz § 44 Satz 1 unter besonderen Schutz gestellt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz darf man die Tiere weder töten, verletzen, noch ihnen nachstellen, also auch nicht fangen. Der Einsatz von Fallen, Gift oder Abgasen ist deshalb verboten. Siehe unten.

Aber was nun tun, wenn der Maulwurf seine Hügel auf dem eigenen Rasen wirft? Am besten gar nichts, denn wie oben geschrieben ist er ein wirklich nützlicher Geselle im Garten.

Maulwurfhügel auf dem Rasen

Und wenn er doch stört?

Stört er die Idylle aber doch, ist es verboten, zu rabiaten Methoden zu greifen. Das bedeutet, jede Art von Fallen zum Zwecke des Einfangens eines Maulwurfes sind verboten. Lebendfallen natürlich dann auch. Auch können Tippgeber, die in den Sozialen Netzen solche Tipps weitergeben, dafür haftbar gemacht werden. Auch ist es verboten im zu Schaden, d.h. auch das Vergrämen durch giftige chemische Stoffe, die in den Bau “gesteckt” werden, ist ausdrücklich verboten und sollte aus Arten. und Umweltschutzgründen auf keinen Fall gemacht werden.

Allerdings ist der Maulwurf – wie ihm auch gerne nachgesagt wird – fast blind, damit ist er vor allem neben dem Geruchssinn auf sein Gehör angewiesen. Möchte man ihn dann wirklich nicht in der Nachbarschaft, kann man sich diese Eigenart des Maulwurfs zu Nutze machen.

Dauerhafter, unregelmäßig wiederkehrender Lärm und Schwingungen im Boden stören den Buddler und sorgen für seinen baldigen, selbstbestimmten Umzug. Hierzu sollte man möglichst häufig über den Rasen laufen, spielende Kinder (z.B. ein Trampolin) oder Haustiere sind hier geeignete Hilfsmittel.

Besonders geeignet scheinen auch durch den Wind angetriebenen Windräder, die in den Boden gesteckt werden und so selbständig Geräusche und Vibrationen erzeugen. Auch Ultraschallgeräte, die mit einem Stab in die Erde gesteckt werden, können helfen. Eingegrabene Flaschen, die durch Wind pfeifen sollen, sind nach Berichten vieler Hobbygärtner/innen nicht wirklich erfolgreich. Aber alle diese sanften Methoden sollte man einfach mal ausprobieren, da auch immer wieder berichtet wird, dass sie geholfen haben.

Aber wie lebt der Maulwurf eigentlich?

Wie schon gesagt, Maulwürfe können nicht gut sehen, sie sind quasi “blind wie ein Maulwurf”, aber dafür können sie unglaublich gut hören, riechen und tasten. Die Maulwürfe sind perfekt an ihren Lebensraum angepasst. Sie buddeln mit ihren zu Schaufeln geformten Pfoten, nicht mit dem Maul. Der Name Maulwurf könnte auf den altdeutschen Begriff “Molte” für Erde zurückgehen.

Maulwürfe sind 14 bis 16 cm lang. Das samtige, schwarze Fell verschmutzt nicht. Maulwürfe graben unterirdische Gangsysteme mit Schlafkammer, Vorratskammer, Nest und vielen Verbindungsgängen, in denen sie leben. Regelmäßige Lüftungslöcher (das sind die ungeliebten Hügel) sichern die Sauerstoffversorgung. Zur Nahrungssuche lauern sie dann in ihrem unterirdischen Revier, bis Beute in die Gänge fällt. Die regelmäßigen Patrouillen-Gänge des Maulwurfs in seinem Revier führen dann dazu, das die unfreiwilligen Eindringlinge gefunden und vernascht werden.

Die überschüssige Erde beim Bauen ihres Gangsystems drücken sie beim Buddeln an die Oberfläche, die typischen Hügel entstehen. Pro Gangsystem lebt immer nur ein Maulwurf dort, die Gangsysteme können sehr große Flächen einnehmen. Weibchen haben ein Tunnelnetz von einer Fläche von bis zu 2.000 Quadratmetern, Männchen sogar von ca. 6.000 Quadratmetern. Jeder Maulwurf wacht also über Gänge von mehr als 200 Metern Länge.

Halten Maulwürfe Winterschlaf?

Nein, Maulwürfe halten keinen Winterschlaf. Sie sind evtl. etwas weniger aktiv, aber dass sie aktiv sind, sehen wir gerade zur Winterzeit an der Vielzahl der neuen Hügel.

Statt Winterschlaf zu halten, graben Maulwürfe sich im Winter in tiefere Erdschichten, um noch Beute finden zu können und nicht vom Bodenfrost gestoppt zu werden. Deshalb sieht man gerade im kalten winterlichen Frühjahr vermehrt die Maulwurfshügel auf Wiesen und Feldern. Vermutlich aus diesem Grund galt für viele Menschen die Höhe der Maulwurfshügel im Herbst und Winter früher als geeignetes Prognose-Mittel für die Härte des kommenden Winters.

Fazit:

Wenn ein Maulwurf in den Garten kommt, ist das ein gutes Zeichen für das Mini-Ökosystem Garten. Am besten darf der Maulwurf dann im Garten bleiben, da er mittlerweile leider selten geworden ist und ausserdem auch hilft, Schädlinge im Garten zu vertreiben.

Der NABU unterstützt seit einigen Jahren mit einer Aufklärungskampagne über die Vorteile von Maulwürfen im Garten den Wandel des problematischen Images des Buddlers, der in Privatgärten oft immer noch nicht gerne gesehen ist.

Helft mit, dass euer Garten einen Beitrag zum Artenschutz leistet! Lasst Natur im Garten zu. Was ihr sonst noch für den Artenschutz in eurem Garten tun könnt, erfahrt ihr hier!

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Rechtlicher Hinweis:

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,

1.

wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2.

wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3.

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4.

wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

(Zugriffsverbote).

(2) Es ist ferner verboten,

1.

Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten

(Besitzverbote),

2.

Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b und c

a)

zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern, zu tauschen oder entgeltlich zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen,

b)

zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder auf andere Weise zu verwenden

(Vermarktungsverbote).

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