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Fü manche ein Grund zur Freude, andere bekommen Angstschweiß auf der Stirn bei der Vorstellung, ein Maulwurf gräbt sich durch den Garten.

Maulwürfe sind nützlich im Garten

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Zunächst sei einmal festgestellt, dass Maulwürfe sehr nützliche Tiere sind, da sie unteranderem Würmer und Larven (auch von Schädlingen, z.B. Schnecken, Engerlinge, Schnakenlarven) in der Erde vertilgen. Maulwürfe sind nur in “gesunder”, lebendiger Erde zu finden, weil sie nur hier ihre Beute finden.

Maulwürfe stehen unter Artenschutz

Weiterhin gehört der Maulwurf heute zu den besonders geschützten Tierarten und darf nicht getötet werden. Der Maulwurf ist nach der Bundesnaturschutzgesetz § 44 Satz 1 unter besonderen Schutz gestellt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz darf man die Tiere weder töten, verletzen, noch ihnen nachstellen, also auch nicht fangen. Der Einsatz von Fallen, Gift oder Abgasen ist deshalb verboten. Siehe unten.

Aber was nun tun, wenn der Maulwurf seine Hügel auf dem eigenen Rasen wirft? Am besten gar nichts, den Aushub des Maulwurfs kann man als Pflanzerde verwenden und sich freuen, ein solch seltenes und schönes Tier  in seinem Garten beherbergen zu dürfen.

Und wenn er doch stört?

Stört er die Idylle aber doch, ist es verboten, zu rabiaten Methoden zu greifen. Allerdings ist der Maulwurf – wie ihm auch nachgesagt wird – fast blind, damit ist er vor allem aus sein Gehör angewiesen. Möchte man ihn nicht in der Nachbarschaft, kann man sich diese Eigenart des Maulwurfs zu Nutze machen. Dauerhafter Lärm und Schwingungen im Boden stören den Buddler und sorgen für seien baldigen Umzug. Hierzu sollte man möglichst häufig über den Rasen laufen, spielende Kinder oder Haustiere sind hier gute Hilfsmittel.

Besonders geeignet scheinen durch den Wind angetriebenen Windräder, die in den Boden gesteckt werden und so selbständig Geräusche und Vibrationen erzeugen. Auch Ultraschallgeräte können helfen. Eingegrabene Flaschen, die durch Wind pfeifen sollen, sind nach Berichten vieler Hobbygärtner/innen nicht wirklich erfolgreich.

Aber wie lebt der Maulwurf eigentlich?

Wie schon gesagt, Maulwürfe können nicht gut sehen, sie sind quasi “blind wie ein Maulwurf”, aber dafür können sie unglaublich gut hören, riechen und tasten. Die Maulwürfe sind perfekt an ihren Lebensraum angepasst. Sie buddeln mit ihren zu Schaufeln geformten Pfoten, nicht mit dem Maul. Der Name Maulwurf könnte auf den altdeutschen Begriff “Molte” für Erde zurückgehen.

Das samtige, schwarze Fell verschmutzt nicht. Maulwürfe sind 14 bis 16 cm lang. Maulwürfe graben unterirdische Gangsysteme mit Schlafkammer, Vorratskammer, Nest und vielen Verbindungsgängen, in denen sie leben. Regelmäßige Lüftungslöcher sichern die Sauerstoffversorgung. Zur Nahrungssuche lauern sie dann in ihrem unterirdischen Revier, bis Beute in die Gänge fällt. Regelmäßige Patrouillen-Gänge sorgen dafür, das die unfreiwilligen Eindringlinge gefunden und vernascht werden.

Die überschüssige Erde beim Bauen ihres Gangsystems drücken sie beim Buddeln an die Oberfläche, die typischen Hügel entstehen. Pro Gangsystem lebt immer nur ein Maulwurf dort, die Gangsysteme können sehr große Flächen einnehmen. Weibchen haben ein Tunnelnetz von einer Fläche von bis zu 2.000 Quadratmetern, Männchen sogar von ca. 6.000 Quadratmetern. Jeder Maulwurf wacht also über Gänge von mehr als 200 Metern Länge.

Da Maulwürfe keine Winterschlaf halten, graben sie sich im Winter in tiefere Erdschichten, um noch Beute finden zu können und nicht vom Bodenfrost gestoppt zu werden. Deshalb galt für viele Menschen die Höhe der Maulwurfshügel im Herbst und Winter früher als Prognose-Mittel für die Härte des kommenden Winters.

Fazit:

Am besten darf der Maulwurf im Garten bleiben, da es selten geworden ist und hilft, Schädlinge im Garten zu vertreiben.

 

Rechtlicher Hinweis:

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,

1.

wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2.

wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3.

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4.

wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

(Zugriffsverbote).

(2) Es ist ferner verboten,

1.

Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten

(Besitzverbote),

2.

Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b und c

a)

zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern, zu tauschen oder entgeltlich zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen,

b)

zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder auf andere Weise zu verwenden

(Vermarktungsverbote).

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