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Gartenrecht – was ist im eigenen Garten erlaubt und was nicht?

Der Begriff „Gartenrecht“ wird umgangssprachlich gebraucht und meint die Regeln und Gesetze, die den heimischen Garten betreffen. Relevant können die Länderbauordnung oder das Betäubungsmittelgesetz sein. Ferner wird das gemeinschaftliche Zusammenleben durch das Nachbarrechtsgesetz geregelt. Das wiederum ist im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden. Darüber hinaus obliegt es den Bundesländern, zusätzliche Regelungen zu erlassen, sodass sich Gartenbesitzer und Gartenmieter stets mit den individuell geltenden Regeln in ihrer Region auseinandersetzen müssen.

Was darf ich in meinem eigenen Garten alles machen und wo liegen die Grenzen?

Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die im heimischen Garten erlaubt sind und die einem auch der Nachbar nicht verbieten darf. Grundvoraussetzung ist dafür natürlich immer, dass die Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes befolgt werden. Grundsätzlich erlaubt sind diese Dinge:

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  • Gemüse anbauen und Blumen anpflanzen (gegebenenfalls ist der Anbau bestimmter Pflanzen in manchen Regionen verboten)
  • Sandkasten aufstellen
  • Wäsche trocknen
  • Komposthaufen anlegen
  • Gartenmöbel aufstellen

Komposthaufen

Hinweis: Mieter sollten stets den Mietvertrag und die Hausordnung lesen. Gegebenenfalls sind dort abweichende Regelungen für die Gartennutzung festgelegt worden. Diese müssen dann beachtet werden.

Regeln zur Bebauung im Gartenrecht

Kleinere Gartenhäuser sind in vielen Fällen nicht genehmigungspflichtig, sofern sie mit ausreichender Entfernung zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Allerdings steckt der Teufel meist im Detail. Ob eine Genehmigung notwendig ist, hängt nicht allein von der Größe ab. Werden sanitäre Anlagen oder eine Feuerstelle hinzugefügt, kann sich die Sachlage ändern. Ob das der Fall ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Wer sich unsicher ist, fragt am besten beim zuständigen Bauamt nach. Auch für das Anlegen eines Teichs oder den Bau eines Pools kann gegebenenfalls eine Genehmigung notwendig sein.

Grillen im heimischen Garten

Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, im eigenen Garten zu grillen. Das gilt aber nur, wenn ausreichend Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen wird. Um Ärger zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • der Rauch darf nicht in großen Mengen in die Wohnungen der Nachbarn gelangen
  • wer grillt, muss die Ruhezeiten einzuhalten. Hier sind insbesondere die Sonn- und Feiertage zu beachten
  • wird der Garten gemietet, kann der Vermieter das Grillen im Mietvertrag ausschließen

Grillen im Garten

Gartenrecht: Höhe der Hecke

Eine Hecke eignet sich hervorragend als Grundstücksbegrenzung. Sie dient als Sichtschutz und ist zugleich schön anzusehen. Der Nachbar kann das natürlich anders sehen. Wie hoch die Hecke sein darf, ist deswegen in jedem Bundesland individuell geregelt. Dabei kommt es unter anderem auf den Abstand zur Grundstücksgrenze an. In Nordrhein-Westfalen gilt, dass die Hecke über zwei Meter hoch sein darf, wenn sie mindestens einen Meter Abstand zum Nachbargrundstück hat. Steht sie nur einen halben Meter von der Grenze entfernt, darf sie eine Höhe von zwei Metern nicht überschreiten.

Was darf ich nicht in meinem Garten machen?

Es gibt nur wenige Dinge, die im eigenen Garten unter den richtigen Voraussetzungen nicht erlaubt sind. Zum Beispiel ist der Anbau von Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, nicht gestattet. Das trifft auf diese Arten zu:

  • Cannabis
  • Schlafmohn
  • Arzneimohn
  • Cocastrauch
  • Azteken-Salbei

Wann darf ich keine Gartenarbeit machen?

Leise Gartenarbeit, die keinen Lärm verursacht, kann zu jeder Zeit ausgeführt werden. Sobald aber Maschinen zum Einsatz kommen, sollten Sie an Ihre Nachbarn denken. Dabei gelten die folgenden Regelungen:

  • An Sonn- und Feiertagen sind Außenarbeiten mit Gartengeräten den ganzen Tag über verboten.
  • Werktags dürfen Arbeiten mit Geräten wie Betonmischern, Rasenmähern und Hochdruckreinigern nur zwischen 7 und 20 Uhr erledigt werden. Genauere Angaben dazu finden Gartenbesitzer im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
  • Weitere Einschränkungen gelten für besonders laute Geräte wie Laubsammler. Diese dürfen nicht zwischen 7 und 9 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr betrieben werden.

Strauchschnitt

Außerdem ist zu beachten, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September der Heckenrückschnitt verboten ist. Während dieser Zeit nisten viele Vogelarten, die durch die Gartenarbeiten nicht gestört werden sollen. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, riskiert ein saftiges Bußgeld. Ausnahmeregelungen gibt es bei einem vernünftigen Grund. Vorher sollte jedoch eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Wer muss die Grundstücksgrenze sauber halten?

Der eigene Garten kann nach Belieben gestaltet werden. Auch Unkraut muss in der Regel nicht entfernt werden. Wenn es allerdings zum Nachbarn hinüberwächst, muss es beseitigt werden, damit das in Zukunft nicht mehr passiert. Sollte das Grundstück an einen Gehweg grenzen, sind Laub, Schnee und Unkraut auf diesem zu beseitigen.

Hat man ein Recht auf Privatsphäre im Garten?

Wenn die Nachbarn aus dem Wohnzimmerfenster direkt in den Garten schauen können, ist das für viele Menschen sehr störend. Oft hilft aber nur die Errichtung eines Sichtschutzes. Hecken und Sichtschutzzäune können hier Abhilfe schaffen. Es ist also jeder selbst dafür verantwortlich, für die Einhaltung seiner Privatsphäre zu sorgen. Ein Recht auf Gegenwehr haben Gartenbesitzer allerdings, wenn der Nachbar den gesetzlichen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze bei der Bebauung unterschreitet. Dieser Mindestabstand kann abhängig vom Bundesland zwischen 2,5 und 3 Metern liegen.

Mehr hilfreiche Hinweise zum Thema Gartenrecht gibt es auf bussgeldkatalog.org

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