Grundstück – Wer ist für den Zaun verantwortlich?
Ein Zaun sorgt nicht nur für Privatsphäre und Sicherheit, er dient auch als klare Abgrenzung zwischen zwei oder mehr Grundstücken. Doch wer ist eigentlich für einen solchen Zaun verantwortlich? Muss der Eigentümer ihn instand halten, oder ist das Sache des Nachbarn? Und was passiert, wenn der Zaun durch ein Unwetter oder einen Unfall beschädigt wird?
Das sind nur zwei von vielen Fragen in diesem Zusammenhang. Unser Ratgeber beantwortet die wichtigsten davon.
Grundstück – Wer ist für den Zaun verantwortlich?
Grundsätzlich hängt die Verantwortlichkeit für einen Zaun von mehreren Faktoren ab. Es gilt: Gehört das Grundstück einer Privatperson, ist diese in der Regel für die Errichtung und Pflege des Zauns verantwortlich. Bei Mietobjekten übernimmt meist der Eigentümer diese Aufgaben – es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart. Bei Gemeinschaftseigentum, etwa im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), entscheiden die Eigentümer gemeinsam über den Bau des Zauns und dessen Instandhaltung.
Eigentum & Verantwortlichkeit
Privatgrundstück
Eigentümer eines Privatgrundstücks haben grundsätzlich das Recht, ihr Grundstück einzuzäunen. In diesem Zuge sind sie auch dazu verpflichtet, den Zaun instand zu halten, so dass von ihm keine Gefahr für andere ausgeht. Falls der Zaun genau auf der Grundstücksgrenze steht, sollten sich beide Nachbarn über die Pflege und Instandsetzung einigen. Das sogenannte Nachbarschaftsrecht kann hier eine wichtige Rolle spielen.
Mietobjekt
Mieter sind in der Regel nicht für die Errichtung und die Pflege eines Zauns verantwortlich. Diese Aufgabe obliegt dem Eigentümer, es sei denn im Mietvertrag ist eine andere Regelung festgelegt. Das bedeutet aber auch: Falls der Mieter einen Zaun errichten oder verändern möchte, muss er vorher die Zustimmung des Vermieters einholen.
Gemeinschaftseigentum
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet grundsätzlich die Eigentümerversammlung, ob und wie ein Zaun errichtet wird. Es muss also auch individuell darüber abgestimmt werden, ob man beispielsweise einen hochwertigen WPC Zaun kaufen möchte oder ob es eher ein günstigeres Modell sein soll. Die Kosten werden dann auf alle Eigentümer umgelegt.
Einschränkung: Falls es sich um eine individuelle Einfriedung für ein sogenanntes Sondereigentum – also das Eigentum eines einzelnen Miteigentümers – handelt, ist dieser alleine für die Kosten und Pflege zuständig.
Nachbarschaft & Grenzzäune
Ein besonders schwieriger Themenbereich sind Zäune, die direkt auf einer Grundstücksgrenze platziert sind. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.
Grundstücksgrenze & Nachbarschaftsrecht
Ein Zaun auf der Grundstücksgrenze betrifft zwei oder mehr Parteien. In diesem Fall ist es unbedingt ratsam, sich mit dem Nachbarn entsprechend abzustimmen. Dazu gibt es in vielen Bundesländern festgelegte Regelungen zum Nachbarschaftsrecht, die klar definieren, wer für den Zaun verantwortlich ist. Meist wird festgelegt, dass sich die Nachbarn Kosten und Pflegeverantwortung für den Grenzzaun teilen.
Pflicht zur Einfriedung (Einfriedungsgesetz)
Achtung: In manchen Bundesländern existiert sogar eine Pflicht zur Einfriedung. Das bedeutet, dass der Eigentümer sein Grundstück einzuzäunen hat, sofern es an ein anderes angrenzt.
Höhe & Gestaltung des Zauns
Auch für die Höhe und die Gestaltung eines Zauns gibt es in vielen Gemeinden individuelle Bauvorschriften. Es lohnt sich also, vor der Anschaffung im Bauamt nachzufragen. In Wohngebieten sind meist Höhen von 1,20 bis 2,00 Meter erlaubt. Falls der Zaun höher oder besonders auffällig gestaltet werden soll, ist meist eine Genehmigung erforderlich.
Zaun beschädigt – wer zahlt?
Nachdem die Verantwortlichkeiten für das Aufstellen und die Pflege bzw. Instandhaltung eines Zauns geklärt sind, bleibt allerdings noch eine Frage: Was passiert, wenn der Zaun beschädigt wird? Die Antworten haben wie hier zusammengestellt.
Sturmschäden
Wenn ein Sturm den Zaun beschädigt, kommt in den meisten Fällen die Wohngebäude- oder Elementarversicherung für den Schaden auf. Allerdings gibt es hier teilweise Einschränkungen: Manche Versicherungen zahlen z. B. nur dann, wenn eine bestimmte Windstärke nachgewiesen werden kann.
Unfall durch Dritte
Grundsätzlich gilt: Falls ein Autofahrer, Radfahrer oder eine andere Person den Gartenzaun beschädigt, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. Die Haftpflichtversicherung dieser Person (falls vorhanden) übernimmt dann in der Regel die Kosten. Falls der Verursacher nicht auffindbar ist, bleibt der Eigentümer leider auf den Kosten sitzen, sofern keine spezielle Eigentumsversicherung greift.
Zaun ohne Genehmigung gebaut – was nun?
Generell ist es nicht empfehlenswert, einen Zaun ohne die erforderliche Genehmigung zu errichten. Falls dies doch getan wurde, kann die zuständige Baubehörde den Abriss bzw. Rückbau verlangen. In manchen Fällen ist zudem eine nachträgliche Genehmigung möglich. Hier lohnt sich also der Gang zum Bauamt, um eine Lösung zu finden, bevor es zu rechtlichen Problemen kommt.
Fazit
Auf den ersten Blick ist es gar nicht so einfach, die Verantwortlichkeit für einen Zaun festzulegen. Lediglich bei Einzelgrundstücken ohne Nachbarn ist die Situation eindeutig – kommen Nachbarn hinzu, wird es mitunter schwierig. Es empfiehlt sich also unbedingt, sich vorab zu informieren, welche Pflichten hier bestehen.
Doch nicht nur die behördlichen Vorgaben spielen hier eine Rolle, auch eine Einigung mit dem bzw. den Nachbarn ist wichtig, um Streit zu vermeiden. Tipp: Falls ein Zaun beschädigt wird, lohnt es sich, zunächst die Versicherungsansprüche zu prüfen – es sei denn, die Beschädigung wurde durch einen Dritten verursacht, dessen Haftpflichtversicherung dafür aufkommt.
Für mehr tolle Tipps abonniert gerne unseren Newsletter, die Gartenpost! Hier klicken und anmelden!